BSB und BEA Friedrichshain-Kreuzberg haben sich in der Sitzung am 15.03.2022 mit dem Doppelhaushalt 22/23 beschäftigt.
Wir wissen um die Belastung von Schüler*innen, Pädagogen*innen und Eltern durch die Pandemie, aber auch die neue Herausforderung durch die Hilfesuchenden aus der Ukraine, darunter viele Schüler*innen die durch Putins Krieg gezeichnet sind.
Diese Herausforderungen müssen ihre Berücksichtigung finden und in den Haushalt 22/23 einfließen.
Wir fordern Sie als Verantwortliche auf, auf Mittelkürzungen von jährlich ca. 25.817 € bis auf 3000 € bei den Mitteln, die der Schule zur Eigenverwendung zur Verfügung gestellt werden, zu verzichten. Die den Schulen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellten Mittel sollten sogar ausgeweitet werden. Letztlich weiß jede Schule am besten, welche Bedarfe es vor Ort gibt. Jede Schule muss in den Haushaltsentscheidungen Berücksichtigung finden.
Wir sind uns mit dem Landesschulbeirat Berlin einig, dass es u.a. gilt:
- den Schulbau und damit ausreichend Schulplätze sicher zu finanzieren,
- Inklusion auch finanziell wirklich zuzulassen,
- ausreichend qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in Unterricht, in der ergänzenden Betreuung und in der notwendigen Einzelbegleitung finanziell vorzuhalten,
- Lern- und Lehrmittel vollumfänglich finanziell zur Verfügung zu stellen,
- Willkommensklassen sicher auszufinanzieren,
- Sprachbildung als ein Kernthema in allen Klassenstufen umzusetzen,
- notwendige Fördermaßnahmen, die auch durch die Coronazeit entstanden sind, auf den Weg zu bringen und abzusichern,
- die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen für alle schulischen Bereiche so zu finanzieren, dass wirklich ausreichend junge Menschen diese vielen Bildungsberufe studieren können,
- den steigenden Schüler*innenzahlen dabei Rechnung zu tragen!
Die für Schule und Bildung bereitgestellten Mittel müssen Schule erlauben, ihre Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen.
Da der Gesetzgeber einige Entscheidungen für den Bildungsbereich bindend vorgibt, z.B. Hygieneverordnungen, Schulgesetzänderungen, Haushalt für Bildung usw., erinnern wir an den Hinweis, dass es zwingend notwendig ist, dass die Gremien nach dem Schulgesetz in alle Entscheidungsprozesse, die Schule betreffen, einbezogen werden müssen.